| Neue Abteilung »Entwicklung-Service« eingerichtet (02.11.2007) Längst beschränkt sich die Entwicklung eines kosmetischen Produktes nicht mehr alleine auf das Formulieren und Austesten einer Rezeptur. Heute sind zahlreiche weitere Aspekte zu berücksichtigen, wenn man ein Kosmetikum auf den Markt bringen will. Deshalb kümmern sich bei uns zwei Mitarbeiter um alle Aufgaben, welche dem »Inver-kehrbringer«, vor allem durch die letztlich vollständig in Kraft getretene 7. Änderungsrichtlinie der Kosmetikverordnung, zur Pflicht gemacht werden: neben jenen aus der vorangegangenen 6. Änderungsrichtlinie wie die Testung der Produkte, oder der Erstellung einer umfangreichen Dokumentation als Nachweis der Verkehrsfähigkeit, sind dies weitere Deklarationsvorschriften, wie z.B. die Haltbarkeit nach dem Öffnen. zurück |
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