| Aktuelles zur 7. Änderungsrichtlinie Am 11. März 2003 wurde die 7. Änderungsrichtlinie zur Kosmetikver-ordnung (76/768/EWG) veröffentlicht. Diese tritt - ohne Übergangsfristen - zum 11. September 2004, spätestens jedoch zum 11. März 2005 in Kraft. Als Inverkehrbringer von kosmetischen Mitteln möchten wir Sie gerne optimal unterstützen und stellen Ihnen an dieser Stelle die notwendigen Informationen zur Verfügung. Bei Fragen zu Ihren in unserem Hause ent-wickelten Produkten stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Kommen Sie in regelmäßigen Abständen wieder zurück auf diese Seite um weitere Änderungen und Entwicklungen zu erfahren. Folgende Literaturstellen geben Ihnen ein umfassendes Verständnis über die Bedeutung der 7. Änderungsrichtlinie für Inverkehrbringer von kosme-tischen Mitteln: Leitlinien des Industriverbandes Körperpflege- und Waschmittel e.V. Broschüre des Industriverbandes Körperpflege- und Waschmittel e.V. "Damit Sie lange Freude haben - Tipps zur Haltbarkeit von Kosmetika" Offizieller von der Europäischen Kommission veröffentlichter Gesetzestext Kundeninformation der Eberhard Mußler GmbH: Vorschau 7. Änderungs-richtlinie (40 k) Wir erachten es derzeit als schwierig, eine Aussage über den "Zeitraum nach dem Öffnen" (Period After Opening - PAO) zu treffen, da
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