| Durch die kontinuierliche Umsetzung und Einhaltung der Kosmetikverord-nung und der GMP-Richtlinien verarbeiten wir Ihr Produkt nach höchstem Qualitätsstandard. Diesen hohen Standard gewährleisten wir u.a. durch mikrobiologische Untersuchungen, regelmäßige Inprozesskontrollen und eine lückenlose Dokumentation aller Prozessschritte. Wir überwachen dabei spezielle Produkteigenschaften und die Produktbeschaffenheit. Mit einer Reihe von weiteren qualitätssichernden Massnahmen stellen wir Verpackungsmaterialverträglichkeiten und Chargenrückverfolgbarkeit sicher. Umfangreiche Tests der Produkteigenschaften und der Produkt-beschaffenheit Wir prüfen u. a. das spezifische Gewicht, die Viskosität, den pH-Wert, den Leitwert, den Brechungsindex, den Trockenrückstand und den Trockenver-lust. Wir untersuchen Lufteinschlüsse mit dem Glasplattentest, die Stabilität von Emulsionen mittels Zentrifugentest oder anorganische Rückstände durch Aschen. Wir sind eingerichtet für Dünnschichtchromatographie und führen verschiedene mikrobiologische und organoleptische Untersuchungen durch. Qualitätsmanagement für das Komplettprodukt Hierzu gehören u.a. Dichtigkeitstests von Primärverpackungen, das LIMS - System (Labor-Informations-Management-System) und eine Rückstellmus-terverwaltung (42 Monate Lagerung). Wo gefordert führen wir auch Packmaterialprüfungen und Wareneingangs-kontrollen von beigestellter Ware durch. Qualität als Unternehmensstandard Die permanente fachliche Weiterbildung unserer Mitarbeiter ist Garant für ein funktionierendes Qualitätsmanagement. Daneben garantiert uns die Mitgliedschaft im Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. (IKW) die stete Verfügbarkeit aktueller Informationen aus der kosmetischen Branche und damit die Sicherung unseres Know-hows auf einem hohen Niveau. 6. Änderungsrichtlinie der Kosmetikverordnung Die jüngsten Veränderungen im Verbraucherschutz reichen auch weit in die kosmetische Branche hinein. Spezielle Anforderungen an den Inverkehr-bringer von kosmetischen Produkten wurden in der 6. EG-Änderungs-richtlinie der Kosmetikverordnung geregelt, die im Jahre 1997 in Kraft getreten und seit dem 30. Juni 1998 ausnahmslose Gesetzgebung ist. Die Anforderungen, die durch die 6. Änderungsrichtlinie an den Inverkehr-bringer gestellt werden, sind sehr umfangreich. Hierzu gehört unter ande-rem die Vorhaltung aller Rohstoffdaten (Spezifikation, INCI, Sicherheits-datenblatt, Konservierung, Toxikologie, Wirkungsnachweise u.a.), die Durchführung und Dokumentation einer Sicherheitsbewertung, eines Kon-servierungsbelastungstests sowie eines dermatologischen Tests. Eine spe-ziell für unser Haus entwickelte Software gewährleistet die lückenlose Do-kumentation und bietet damit einen erweiterten Service für Sie. Wir können auf eine Datenbank mit über 800 Rohstoffdokumentationen zurückgreifen. In weiterer Zusammenarbeit mit namhaften Instituten können wir damit auch in gesetzlicher Hinsicht einen Full-Service bieten, bei dem wir alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Produktde-klaration zur Verfügung stellen können. 7. Änderungsrichtlinie Eine 7. Änderungsrichtlinie wird in der europäischen Kommission bereits diskutiert und auch kurzfristig in Kraft treten. Durch unsere Mitgliedschaft beim Industrieverband für Körperpflege und Waschmittel (IKW) beziehen wir alle wichtigen Informationen aus erster Hand, da der IKW direkt an der Gestaltung der Richtlinie beteiligt ist. Wir haben selbstverständlich intern bereits die Weichen gestellt, um den Anforderungen nach dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie gerecht zu werden und Ihnen weiterhin auch auf diesem Sektor einen vollständigen Service bieten zu können. nach oben |
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